Gegen Ende seines Lebens hatte Georgius Koppehele zusätzlich zu seinen Domämtern den Posten eines Canonicus bzw. Stiftherrn an der erzbischöflichen Hofkapelle und Kollegiatstift St. Gangolf inne. Sein im Magdeburger Dom befindliches Epitaph nennt folgende Ämter: Canon[i]c[us] ad S[anctum] Gangolphu[m] sub aula arche[pisco]p[a]li sum[m]us vicari[us] et subcustos metropolitanae Magdeburge[n]sis ecclesiae.Koppehele verfügte in seinem Testament, dass sein Vermögen nicht angegriffen werden dürfe, sondern aus den jährlich aufkommenden Zinsen Stipendien und Unterstützungen an die Nachkommen seiner Geschwister ausgezahlt werden sollen; das Original des Testaments ging indes bei der Zerstörung Magdeburgs im Dreißigjährigen Krieg verloren.
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